Zulassung von Nahrungsergänzungsmittel
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Zulassung von Nahrungsergänzungsmittel

Die Zulassung von Nahrungsergänzungsmitteln erfolgt vor deren Herstellung in Russland und vor der Einfuhr von Nahrungsergänzungsmitteln nach Russland, sofern es um Importprodukte geht.

Die Zulassung von Nahrungsergänzungsmitteln umfasst folgende Phasen:

  • Hygienegutachten, das sanitär-chemische und mikrobiologische Untersuchungen umfasst, bei denen die Anpassung an die geltenden Gesetze und rechtlichen Qualitäts- und Sicherheitsvorschriften geprüft wird;
  • Radiologisches Gutachten
  • Gutachten in Bezug auf verbotene Stoffe und deren Verbindungen
  • Gutachten in Bezug auf Mikroorganismen und andere biologische Objekte, die gesundheitsgefährdend sind
  • Gutachten in Bezug auf die Hauptwirkstoffe und Indikationen
  • Evaluierung der Zulassungsakte, Verbraucherschutzamt Rospotrebnadzor
  • Ausstellung der Zulassungsurkunde

RDG-Leistungen bei der Zulassung von Nahrungsergänzungsmitteln:

  • Beratung bei der Zusammenstellung und Aufarbeitung von Dokumenten, die in die Zulassungsakte aufgenommen werden
  • Vertretung bei der Erstellung von Dokumenten (ohne Übertragung von Eigentums- und Nutzungsrechten an der Zulassung etc.)
  • Erstellung und Einreichen von Unterlagen zum Gutachten
  • Erstellung und Einreichen von Unterlagen für die Zulassung beim Verbraucherschutzamt Rospotrebnadzor
  • Einholung der Zulassungsurkunde
  • Übersetzungen und notarielle Beglaubigung von Dokumentationen
  • Logistische Leistungen

Als Nachweis dafür, dass die Zulassung eines Nahrungsergänzungsmittels erfolgreich abgeschlossen ist, dient die Urkunde über die staatliche Zulassung eines Nahrungsergänzungsmittels (Zulassungsurkunde der Einheitlichen Zollunion), die vom Föderalen Verbraucherschutzamt ausgestellt wird.
Dieses Dokument berechtigt zum Verkauf des Nahrungsergänzungsmittels über das Apothekennetz, Fachgeschäfte und Handelsketten. Die Urkunde über die staatliche Zulassung wird auf unbestimmte Zeit ausgestellt. Die  Zulassungsurkunde berechtigt zur Einfuhr und zum Vertrieb des Nahrungsergänzungsmittels in der Einheitlichen Zollunion und bedarf keiner zusätzlichen Zulassung

Gesamtdauer des Zulassungsverfahrens für Nahrungsergänzungsmittel: ab 3 Monaten

Bei Zulassungen von Nahrungsergänzungsmitteln bestehen Einschränkungen in Bezug auf den Inhalt der Beschriftung und der Verbraucherinformation, die von den Regulierungsbehörden streng kontrolliert werden. Um die Angaben auf der Verpackung und in der Verbraucherinformation zu ergänzen, besteht die Möglichkeit einer Freiwilligen Zertifizierung, die eine zusätzliche Beschriftung der Verpackung, unter anderem Informationen über die heilsame Wirkung des Nahrungsergänzungsmittels vorsieht.