Zulassung von Parfümerie- und Kosmetikmitteln
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Zulassung von Parfümerie- und Kosmetikmitteln

Alle Parfümerie- und Kosmetikmittel sind in Russland zwingend zu deklarieren.

Die Deklarierung von Parfümerie- und Kosmetikmitteln umfasst:

Durchführung von erforderlichen Tests:­

  • Physikalisch-chemische Tests
  • organoleptische Untersuchungen
  • mikrobiologische Tests
  • Sachverstädigenbewertung von Qualität und Verbrauchereigenschaften der Parfümerie- und Kosmetikmittel
  • Ermittlung des Gehalts von Schwermetallen etc.
  1. Erwerb einer Urkunde über die staatliche Zulassung (für zulassungspflichtige Produkte)
  2. Anmeldung der Konformitätserklärung bei der Zertifizierungsstelle (die für die Zertifizierung akkreditiert ist)

Die Unterlagen für die Deklarierung von Parfümerie- und Kosmetikmitteln sind als vollständiger Satz einzureichen

Dokumentensatz, der vom Antragsteller bei der Zertifizierungsstelle zur Anmeldung der Konformitätserklärung für Kosmetikmittel inländischer Herkunft eingereicht wird:

  • Antrag auf Anmeldung der Konformitätserklärung zu den Produkten
  • Gesellschaftsunterlagen des Herstellers
  • Sanitär-epidemiologisches Gutachten oder Urkunde über die staatlichen Zulassungen der Produkte (sofern vorhanden)
  • Zusammensetzung (Auflistung von Inhaltstoffen)
  • Versuchsprotokolle zu den Produkten, die von akkreditierten Versuchslabors/Zentren ausgestellt worden sind­ (sofern vorhanden)
  • Gebrauchsanweisungen, Aufkleber (Entwürfe)
  • Sanitär-epidemiologisches Gutachten für die Herstellung
  • Vertrag­, sofern der Antragsteller nicht Hersteller ist
  • Vertrag über das Konformitätsbestätigungsverfahren

Für Produkte ausländischer Herkunft:

  • Antrag auf Anmeldung der Konformitätserklärung zu den Produkten
  • Gesellschaftsunterlagen (Umsatzsteuer Identifikationsnummer (INN),  Staatliche Registernummer (OGRN), Statistikkennzeichen).
  • Sanitär-epidemiologisches Gutachten oder Urkunde über die staatliche Zulassungen der Produkte (sofern vorhanden)
  • Zusammensetzung (Auflistung von Inhaltstoffen)
  • Versuchsprotokolle zu den Produkten, die von akkreditierten Versuchslabors (Zentren) ausgestellt worden sind­ (sofern vorhanden)
  • Gebrauchsanweisungen, Aufkleber (Entwürfe)
  • Dokumente, die die Produktsicherheit nachweisen (Zertifikate, Materialsicherheitsdatenblätter MSDS, Deklarationen etc.)
  • Vertrag bzw. Vollmacht des Herstellers mit Berechtigung seine Interessen in Russland zu vertreten
  • Vertrag über das Konformitätsbestätigungsverfahren
  • Alle Unterlagen sind als Kopien, die vom Antragsteller beglaubigt sind, einzureichen.

Die Dauer der zwingenden Deklarierung von Kosmetikmitteln beträgt 1 bis 2 Wochen.